Unterstützungskasse

Freiwillige Unterstützungseinrichtung im Landesinnungsverband für das Bayerische Elektrohandwerk  Die Unterstützungskasse ist eine vom Landesinnungsverband für das Bayerische Elektrohandwerk geführte, freiwillige Unterstützungseinrichtung auf Gegenseitigkeit.

Sie hat ihren Sitz in München.Die Einrichtung beruht auf dem Umlageverfahren und hat den Zweck, sofort nach dem Tode eines Mitgliedes, dessen Hinterbliebenen einen einmaligen Unterstützungsbetrag zu den Krankheits- und Bestattungskosten zu zahlen. Ein Rechtsanspruch auf Bezahlung eines bestimmten Unterstützungsbetrages steht den Hinterbliebenen nicht zu.

Erwerb der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft ist freiwillig und wird auf Antrag erworben:

  • durch Zahlung von € 23,-- (Aufnahmegebühr € 3,-- + 10 Umlagenbeiträge von je € 2,00) an Unterstützungskasse im Landesinnungsverband für das Bayerische Elektrohandwerk, Infanteriestraße 8, 80797 München
  • POSTBANK München BLZ 700 100 80 Kto-Nr. 2026-801 oder
  • HYPO-VEREINSBANK München BLZ 700 202 70 Kto-Nr. 507522
  • durch Erklärung im Aufnahmeantrag, an welchen Hinterbliebenen die Auszahlung des Unterstützungsgsbetrages zu erfolgen hat.


Vor Vollendung des 45. Lebensjahres sind antragsberechtigt:

  • alle Einzelmitglieder aus dem Landesinnungsverband, angeschlossenen bayerischen Innungen, sowie deren Frauen, Söhne und Töchter, aber auch bewährte Mitarbeiter innerhalb des Mitgliedsbetriebes.
  • Der Eintritt wird erst mit der Annahmeerklärung der Unterstützungskasse und der Einzahlung der Aufnahmegebühr wirksam.


Höhe und Auszahlung des Unterstützungsbetrages

Der von der Mitgliederversammlung festgelegte Unterstützungsbetrag in Höhe von € 2.700,-- abzüglich eines Betrages für Druck- und Portokosten, (€ 200,--) wird unter Vorlage der standesamtlichen Sterbeurkunde sofort an die vom Verstorbenen bezeichneten empfangsberechtigten Hinterbliebenen ausbezahlt. Ist eine Auszahlung an den Empfangsberechtigten nicht möglich, erfolgt die Auszahlung an dessen Erben nur gegen zusätzliche Vorlage des Erbscheins. Stirbt ein Mitglied, das die vorgeschriebene Wartezeit erfüllt hat (6 Monate) und nicht älter als 45 Jahre ist, so wird der Unterstützungsbetrag um 100 % erhöht.

Mitgliedsbeitrag

Jeder Todesfall, der die Auszahlung des Unterstützungsbetrages zur Folge hat, wird den Mitgliedern der Unterstützungskasse schriftlich mitgeteilt. Sämtliche Mitglieder, sind nach Bekanntgabe der Mitteilung (Mitteilungskarte 10 Sterbefälle, á € 2,00,-- = € 20,--) verpflichtet, die Umlagenbeiträge innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntmachung zu überweisen. Ist die Zahlung innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntmachung nicht erfolgt, so werden die Umlagen angemahnt. Ist nach der 3. Mahnung mit jeweils 2 Wochen Zahlungsfrist keine Zahlung eingegangen, so erlischt die Mitgliedschaft bzw. jeder Anspruch an die "Unterstützungskasse im Landesinnungsverband für das Bayerische Elektrohandwerk" ohne besondere Anzeige. ollte die Zahlung wegen Todes innerhalb der gesetzten Fristen nicht erfolgen, bleibt der Anspruch auf Auszahlung des Unterstützungsbetrages für den Zeitraum eines Jahres ab dem Tod erhalten.

 

Aufnahmeantrag, Satzung und weitere Informationen finden Sie hier...







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Kontakt

Landesinnungsverband für das Bayerische Elektrohandwerk

Infanteriestraße 8
80797 München
Telefon (0 89)  12 55 52-0
Telefax (0 89)  12 55 52-50
E-Mail: info(at)elektroverband-bayern.de

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